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   BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07   

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https://dejure.org/2008,16356
BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07 (https://dejure.org/2008,16356)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2008 - 2 B 123.07 (https://dejure.org/2008,16356)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 2 B 123.07 (https://dejure.org/2008,16356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gebots der freien Beweiswürdigung durch Zugrundelegung eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes bei der gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung i.R.e. Revisionsbegründung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und wenn es deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).

    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2003 a.a.O. und vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    7 Soweit die Beschwerde möglicherweise auch die Rüge einer Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 ("in einem ähnlich gelagerten Fall") erheben will, entspricht die Rüge jedenfalls nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung des entscheidungserheblichen, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens geschöpften Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß im Einzelfall festgestellt werden (vgl. entsprechend zur Gehörsverletzung nach Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    7 Soweit die Beschwerde möglicherweise auch die Rüge einer Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Senats vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 ("in einem ähnlich gelagerten Fall") erheben will, entspricht die Rüge jedenfalls nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und wenn es deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Ob das Gericht auf einer zu schmalen Tatsachengrundlage entschieden hat, ist grundsätzlich eine dem materiellen Recht zuzuordnende Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung (vgl. hierzu Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84 ), auf die eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06

    Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Lässt das Gericht in seiner Entscheidung gewichtige Tatsachen oder Tatsachenkomplexe, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, unerwähnt, so spricht dies allerdings dafür, dass es sie entweder nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2003 a.a.O. und vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48).
  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 B 9.07

    Umfang der berufungsgerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht im

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    5 Mit ihrer Rüge bezieht sich die Klägerin auf den im Beschluss des Senats vom 8. Februar 2007 - BVerwG 2 B 9.07 - enthaltenen Passus:.
  • BVerwG, 28.07.2004 - 1 B 22.04
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2008 - 2 B 123.07
    Eine Divergenz ist im Sinne dieser Vorschrift nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden, abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. Juli 2004 - BVerwG 1 B 22.04 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 65).
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